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Anregung zur Verkehrsregelung im Bereich „Am Langen Seil“ Hausnummer 106-Markierung im Kurvenbereich

20260149 · Mitteilung der Verwaltung · 10.03.2026 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Rechtliche Hürden verhindern Umsetzung

In ihrer Antwort macht die Verwaltung deutlich, dass Verkehrsregelungen nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Bei der Einmündung Am Langen Seil/Schadowstraße handele es sich um einen typischen Straßenbereich in einer Tempo-30-Zone mit Rechts-vor-Links-Regelung, wie er in vielen Wohngebieten anzutreffen sei.

Bestehende Regelungen als ausreichend bewertet

Nach Angaben der Verwaltung existiert bereits ein gesetzliches Parkverbot im Bereich von fünf Metern vor und hinter Einmündungen. Fahrzeugführer seien nach § 8 StVO verpflichtet, sich bei eingeschränkter Sicht vorsichtig in die Kreuzung hineinzutasten, bis sie ausreichende Übersicht haben.

Polizei bestätigt Einschätzung

Die Polizei unterstützt die Bewertung der Verwaltung. In den vergangenen drei Jahren ereigneten sich an dieser Stelle keine Unfälle. Sollten Fahrzeuge innerhalb des Fünf-Meter-Bereichs parken, sei dies ein Fall für die Verkehrsüberwachung. Verstöße einzelner Verkehrsteilnehmer gegen bereits bestehende Parkverbote rechtfertigten jedoch nicht die Anordnung zusätzlicher Verkehrszeichen oder Markierungen.

Die Bezirksvertretung Bochum-Süd wird die Mitteilung in ihrer Sitzung am 10. März 2026 zur Kenntnis nehmen.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (4. Sitzung)
10.03.2026