Besetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Bochum § 58 Abs. 1 S. 11 Gemeindeordnung NRW Hier: Wahl eines Ratsmitgliedes zum Mitglied mit beratender Stimme
20260153 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.02.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Oberbürgermeister beanstandet Ratsbeschluss
Der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vom 20. November 2025 zur Ausschussbesetzung am 19. Januar 2026 gemäß § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW beanstandet. Grund ist eine Änderung des Kommunalrechts, die seit November 2025 in Kraft ist.
Gesetzesänderung schränkt Ausschussbesetzung ein
Durch eine Gesetzesänderung vom 10. Juli 2025, die zum 1. November 2025 wirksam wurde, ist § 27 der Gemeindeordnung NRW neu gefasst worden. Die neue Regelung erlaubt es nicht mehr, sachkundige Bürger in Ausschüsse zu berufen - sie werden in der Vorschrift nicht mehr erwähnt. Stellvertretende Mitglieder müssen ebenfalls Ratsmitglieder sein.
Ausweichlösung für beratende Mitgliedschaft
Da der Rat am 20. November 2025 einstimmig beschlossen hatte, dass ein Ratsmitglied zwei Ausschüssen als Mitglied mit beratender Stimme angehören kann, soll Nadja Zein-Draeger nun eine beratende Mitgliedschaft in einem anderen Ausschuss angeboten werden.
Entscheidung am 5. Februar
Der Rat wird am 5. Februar 2026 über die neue Ausschussbesetzung entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, zunächst die bisherige beratende Mitgliedschaft im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aufzuheben und dann gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 der Gemeindeordnung NRW eine neue beratende Mitgliedschaft zu beschließen. Welcher Ausschuss dies sein wird, ist in der Vorlage noch nicht festgelegt.
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.