Bürgeranregung nach § 24 GO NRW; Clevinghausstraße
20260212 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.03.2026 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung: Bürgeranregung zur Sperrung der Clevinghausstraße wird nicht umgesetzt
Bürger beklagt Durchgangsverkehr und schlechte Gehwegsituation
Ein Anwohner hatte sich gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW mit einer Anregung an die Stadt gewandt. Er forderte die komplette Sperrung der Clevinghausstraße im Bereich Wasserstraße für den Durchgangsverkehr. Nach seinen Beobachtungen nutzen PKW und LKW die Straße als Abkürzung in Richtung Franziskusstraße, obwohl der Umweg über die Wasserstraße nur etwa 200 Meter mehr betrage.
Der Bürger kritisierte zudem den schlechten Zustand des Straßenbelags, der einem "Flickenteppich" gleiche, sowie die problematische Situation für Fußgänger. Der Gehweg sei sehr schmal, falle zur Straße hin ab und sei durch Bewuchs von Sträuchern und Brombeerhecken verengt.
Verwaltung sieht Sperrung als sinnvoll an - aber nicht umsetzbar
Die Stadtverwaltung bestätigt in ihrer Antwort, dass die Clevinghausstraße von der Wasserstraße aus einspurig befahrbar ist und beidseitige Gehwege in ausreichender Breite vorhanden sind. Die Fahrbahn sei zwar teilweise beschädigt, aber verkehrssicher befahrbar bei normaler Verkehrsbelastung. Der Einmündungsbereich sei bezüglich Unfallhäufigkeit unauffällig.
Grundsätzlich erachtet die Verwaltung eine Abbindung der Straße als sinnvoll. Da die Clevinghausstraße jedoch 160 Meter lang ist, wäre bei einer Sperrung die Anlage eines Wendehammers erforderlich, der für Müllfahrzeuge befahrbar sein müsste.
Lösung erst mit Hattinger Straße geplant
Der Bau eines solchen Wendehammers ist derzeit nicht vorgesehen. Der Bereich soll jedoch im Rahmen des Ausbaus der Hattinger Straße überplant werden. Der Einmündungsbereich Wasserstraße/Hattinger Straße wird bei den laufenden Planungen der Wasserstraße ausgespart und in die Ausbauplanung der Hattinger Straße integriert. Dort ist die Anlage eines Wendehammers bereits vorgesehen.
Als sofortige Maßnahme wird die Verwaltung den Gehwegbereich von Bewuchs aus dem angrenzenden städtischen Grundstück freischneiden lassen, um die Nutzung der ausgebauten Gehwegfläche zu gewährleisten.
Entscheidung durch Bezirksvertretung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird am 4. März 2026 über die Vorlage entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Bürgeranregung nicht zu folgen.
▶ KI-Zusammenfassung: Verwaltung lehnt Sperrung der Clevinghausstraße ab
Bürgerbeschwerde über Durchgangsverkehr
Der Antragsteller beklagt in seiner Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW, dass viele Fahrzeuge die Clevinghausstraße als Abkürzung zur Franziskusstraße nutzen. Dabei spare man lediglich etwa 200 Meter gegenüber der Route über die Wasserstraße. Die Straße sei aus baulichen Gründen für den vorhandenen Durchgangsverkehr ungeeignet.
Der Bürger beschreibt die schwierigen Bedingungen für Fußgänger: Der schmale Bürgersteig falle zur Straße hin ab und wachse ständig durch Sträucher und Brombeerhecken zu. Bei Regen, Schnee oder Dunkelheit sei das Begehen gefährlich.
Verwaltung sieht Abbindung als sinnvoll an
Die Stadtverwaltung teilt grundsätzlich die Einschätzung des Bürgers: Eine Abbindung der Straße werde als sinnvoll erachtet. Allerdings müsste bei der 160 Meter langen Straße ein Wendehammer für Müllfahrzeuge angelegt werden, da sonst keine Wendemöglichkeiten bestünden.
Der Bau einer solchen Anlage sei derzeit nicht vorgesehen. Stattdessen werde der Bereich im Rahmen des geplanten Ausbaus der Hattinger Straße überplant. Ein Wendehammer sei dort bereits eingeplant und solle zum gegebenen Zeitpunkt mit ausgeführt werden.
Gehweg soll freigeschnitten werden
Als Sofortmaßnahme will die Verwaltung den Gehwegbereich von Bewuchs aus dem angrenzenden städtischen Grundstück freischneiden. Dies solle die Nutzung der ausgebauten Gehwegfläche gewährleisten.
Die Bezirksvertretung Südwest soll am 4. März 2026 über die Bürgeranregung entscheiden.