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Mit KI Schienen-Suizide verhindern

20260228 · Antwort der Verwaltung · 05.02.2026 · Amt für Finanzsteuerung

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KI-Zusammenfassung

Keine Zahlen zu Schienensuiziden verfügbar

Auf die Frage nach der Anzahl der Schienensuizide seit 2020 konnte die Verwaltung keine Auskunft geben. Die Polizei ermittle zwar in jedem Fall, ob es sich um einen Suizid handele, teile die Ergebnisse aber weder der BOGESTRA noch der Deutschen Bahn durchgängig mit.

Rechtliche und technische Hürden

Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung mit mehreren Faktoren: Für Regional- und Fernbahnhöfe liege die Zuständigkeit bei der Deutschen Bahn und Bundesbehörden. Die BOGESTRA betreibe zudem keine abgeschlossenen Bahnsteiganlagen – ihre Haltestellen seien überwiegend offen gestaltet und baulich sehr unterschiedlich.

Hinzu kämen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. KI-Systeme zur Gesichtsanalyse griffen in besonders schützenswerte biometrische Daten ein. Eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den Einsatz im kommunalen ÖPNV bestehe nicht.

Vision Zero schließt Suizide aus

Die Verwaltung stellte zudem klar, dass das Präventionskonzept Vision Zero vorsätzliche Handlungen wie Suizide nicht umfasse. Es beziehe sich ausschließlich auf unbeabsichtigte Verkehrsunfälle.

Als einzige bestehende Maßnahme verwies die Verwaltung auf Notrufsäulen in den Stadtbahnhöfen. Weitere spezielle Präventionsmaßnahmen seien nicht geplant. Für Fahrzeugführende, die in einen Suizid involviert wurden, stehe ein mehrstufiges psychologisches Betreuungssystem zur Verfügung.

Beratungen

Rat (4. Sitzung)
05.02.2026