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Mitgliedschaft im Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen

20260331 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.02.2026 · Kommunales Integrationszentrum Bochum

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KI-Zusammenfassung

Demokratische Vertretung auf Landesebene

Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen fungiert als demokratisch legitimiertes Vertretungsorgan der kommunalen Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration. Mehr als 100 solcher Ausschüsse aus ganz NRW sind bereits Mitglieder der Organisation.

Lange Tradition der Zusammenarbeit

Die Mitgliedschaft hat eine lange Geschichte: Bereits 1995 trat der damalige Ausländerbeirat der Stadt der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) bei. Diese Organisation wurde 2010 in Landesintegrationsrat NRW umbenannt.

Keine finanziellen Belastungen

Ein wichtiger Aspekt der Mitgliedschaft ist ihre Kostenfreiheit. Für die Stadt entstehen durch die Fortsetzung der Mitgliedschaft keine zusätzlichen finanziellen Belastungen oder jährlichen Folgekosten.

Die endgültige Entscheidung über die Fortsetzung der Mitgliedschaft fällt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in seiner Sitzung am 26. Februar 2026.

Beratungen

Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung)
26.02.2026