Sexuelle Belästigungen innerhalb des Bochumer Ordnungsamts
20260354 · Antwort der Verwaltung · 19.03.2026 · Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation
▶ KI-Zusammenfassung
Bestehende Schutzkonzepte und Richtlinien
Die Verwaltung führt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als gesetzliche Grundlage an und verweist auf bereits bestehende Schutz- und Präventionsstrukturen. Diese wurden kontinuierlich weiterentwickelt und umfassen eine zentrale Beschwerdestelle nach § 13 AGG sowie Informations- und Unterstützungsangebote im Intranet.
Im Rahmen der Kampagne "Besser miteinander – Bochumer Arbeitgebende gegen Diskriminierung" wurden 2023 verschiedene Maßnahmen gebündelt. 2024 veröffentlichte das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion spezielle Handlungshilfen zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Zusätzlich wurde ein E-Moodle-Kurs zur "Vermeidung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz" initiiert.
Seit August 2025 gilt eine "Dienstvereinbarung über Antidiskriminierung und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz". Beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) wurde der Sensibilisierungs-Workshop "Besser miteinander – Fairness und Respekt am Arbeitsplatz" durchgeführt.
Dokumentierte Fälle seit 2020
Seit 2020 wurden bei der Stadtverwaltung insgesamt sechs arbeitsrechtlich relevante Fälle im Zusammenhang mit sexueller Belästigung dokumentiert. In allen Fällen wurden arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft und umgesetzt. Zwei der betroffenen Mitarbeiter sind mittlerweile nicht mehr bei der Stadt beschäftigt.
Die städtischen Beteiligungsunternehmen meldeten ebenfalls entsprechende Fälle. Die ergriffenen Maßnahmen reichten von Versetzungen und Anpassungen des Aufgabenbereichs bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen und lebenslangen Zutrittsverboten.
Betriebssozialarbeit und Unterstützungsstrukturen
Bei der Stabstelle für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit im Betrieb arbeiten drei Sozialarbeiter*innen, deren Schwerpunkt in der Beratung im betrieblichen Eingliederungsmanagement liegt. Ein Betriebspsychologe steht als Ansprechpartner zur Verfügung oder vermittelt an externe Beratungsstellen.
Weitere Unterstützung bieten die Personalbetreuung, Ausbilderinnen, die Beschwerdestelle, Mitarbeiterinnen im Referat für Gleichstellung sowie Interessenvertretungen wie Personalrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die kommunalen Unternehmen zeigen unterschiedliche Ansätze: Größere Organisationen verfügen über eigenständige Sozialberatungsstrukturen, während kleinere Unternehmen auf Kooperationen oder interne Ansprechpersonen setzen.
Die Verwaltung betont, dass auch dort, wo keine gesonderten Schutzkonzepte vorliegen, bestehende Compliance-Strukturen, verbindliche Richtlinien und verpflichtende AGG-Schulungen Prävention gewährleisten.