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Epiphanias-Kirche in Hofstede

20260361 · Antwort der Verwaltung · 05.03.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

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KI-Zusammenfassung

Umnutzung mit geringfügigen Eingriffen geplant

Der neue Eigentümer plant, das Kirchengebäude samt Gelände und Pfarrhaus zu einem Veranstaltungszentrum umzunutzen. Nach Angaben der Verwaltung sollen dabei nur geringste Eingriffe in den Grundriss vorgenommen werden, was eine denkmalverträgliche Lösung ermöglicht. Die planungsrechtliche Zulässigkeit wird nach § 34 BauGB beurteilt, die baurechtlichen Fragen befinden sich noch in der Klärung.

Denkmalschutz muss beachtet werden

Die Epiphanias-Kirche aus den Jahren 1929-1930 steht seit 2005 als eingetragenes Baudenkmal unter Schutz. Geschützt sind die gesamte Anlage mit Kirche, Turm, Pfarrsaal und Pfarrhaus sowie die historische Ausstattung. Architekturgeschichtlich gilt das Gebäude als eines der wenigen Beispiele aus der Übergangszeit zwischen Jugendstil und Moderne.

Die Verwaltung hat den neuen Eigentümer bereits auf die Schutzwürdigkeit und die Notwendigkeit des sensiblen Umgangs mit der historischen Bausubstanz hingewiesen. Vor Beginn der Umbaumaßnahmen muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass nur geringfügige und somit genehmigungsfähige Änderungen erfolgen werden.

Politische Gremien werden informiert

Sobald der Verwaltung der konkrete Entwurf zur Umnutzung vorliegt, werden die zuständigen politischen Gremien informiert und das Konzept bei Bedarf vorgestellt. Die Bezirksvertretung Mitte wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 5. März 2026 zur Kenntnis nehmen.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (4. Sitzung)
05.03.2026