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Verkauf von bebauten und unbebauten städtischen Grundstücken im Stadtbezirk - Bochum-Südwest -

20260411 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.03.2026 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

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KI-Zusammenfassung

Erste Grundstücksliste seit 2021

Nach mehrjähriger Pause wird erstmals seit Sommer 2021 wieder eine Grundstücksliste zur Entscheidung vorgelegt. In den vergangenen Jahren war aufgrund der schwierigen Marktlage mit gestiegenen Baukosten, höheren Finanzierungskosten und zurückhaltender Nachfrage keine Aktualisierung erforderlich gewesen.

Die vorliegende Liste ersetzt die Vorlage Nr. 20252689 und wurde um ein vermarktbares Grundstück am Gisela-Piedboeuf-Weg erweitert. Sie bildet den aktuellen Sachstand ab und berücksichtigt alle in den vergangenen viereinhalb Jahren getätigten Geschäfte.

Verschiedene Vermarktungsverfahren vorgesehen

Die aufgelisteten Grundstücke werden nach unterschiedlichen Verfahren vermarktet:

  • Veröffentlichung nach Kriterienkatalog (vor allem für Ein- bis Zweifamilienhäuser mit Selbstnutzung)

  • Veröffentlichung zum Höchstgebot (hauptsächlich Mehrfamilienhausgrundstücke)

  • Interessenten- und Investorenaufrufe

  • Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung

  • Auktionen und Maklerbeauftragung

Transparenz bei Preisfindung und Grundstückszustand

Die Liste enthält neben den Vermarktungsverfahren auch die aktuellen zonalen Bodenrichtwerte zur grundsätzlichen Orientierung. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bestimmt.

Zusätzlich informiert die Aufstellung über den Bewuchs der Flächen - von "kein Aufwuchs" bis "dichter Aufwuchs" - sowie über den Versiegelungsgrad in Prozent. Diese Angaben basieren auf Luftbildauswertungen und Ortsbesichtigungen.

Beratungsfolge im März

Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 3. März 2026 vor. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 4. März 2026.

Bei späteren Verkäufen nach bestimmten Verfahren ist kein weiterer Einzelbeschluss erforderlich. Die Bezirksvertretung und der Planungsausschuss werden dann quartalsweise über abgeschlossene Verkäufe informiert.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (4. Sitzung)
04.03.2026
Ausschuss für Planung und Grundstücke (2. Sitzung)
03.03.2026