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Zuwendung an die Werbegemeinschaft Linden e. V.

20260423 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 29.04.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI

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KI-Zusammenfassung

Teilfinanzierung des Karnevalsumzugs

Die Werbegemeinschaft Linden e.V. hatte ursprünglich eine Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro für den Rosenmontagsumzug in Bochum-Linden beantragt. Die Bezirksvertretung kann jedoch aufgrund ihrer Zuwendungsrichtlinien maximal 1.500 Euro aus bezirklichen Mitteln zur Förderung von Aktivitäten im Stadtbezirk bewilligen.

Rechtliche Grundlage der Förderung

Die Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung basiert auf Ziffer 2.1.9 der Anlage 2 zur Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Danach können die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen entscheiden.

Verwaltung und Kontrolle der Mittel

Nach der geplanten Bewilligung sollen die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest die Zuwendung auszahlen und nach Abschluss der Maßnahmen deren ordnungsgemäße Verwendung prüfen. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde von Thomas Fründ aus der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest VI verfasst.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (5. Sitzung)
29.04.2026
Bezirksvertretung Bochum-Südwest (4. Sitzung)
04.03.2026