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Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in den Legislaturperioden in Bochum-Nord, seit der Gemeindereform am 01. Januar 1975

20260440 · Antwort der Verwaltung · 03.03.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III

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KI-Zusammenfassung

Nur ein Stellvertreter in den ersten Jahren

In den Legislaturperioden 1975-1979, 1979-1984 und 1984-1989 wurde in der Bezirksvertretung Bochum-Nord jeweils nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister oder eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin gewählt. Damals trugen diese Positionen noch die Bezeichnung "Bezirksvorsteher*in".

Änderung ab 1989 durch Gesetzesnovelle

Mit Beginn der Wahlperiode 1989-1994 verfügte die Bezirksvertretung Bochum-Nord erstmals über zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister*innen. Diese Regelung bestand durchgehend bis zum Ende der Legislaturperiode 2020-2025.

Die rechtliche Grundlage für die Wahl von zwei Stellvertreter*innen wurde durch die Novelle der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Jahr 1994 geschaffen.

Hintergrund der Anfrage

Die AfD-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord vom 2. Dezember 2025 nach den historischen Entwicklungen gefragt. Als Grund nannte sie ansteigende Nachfragen ihrer Wähler und anderer Bürger im Bochumer Norden zu diesem Thema.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (4. Sitzung)
03.03.2026