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Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen im Bochumer Stadtgebiet: Ausweisung von Flächen, auf denen das Grillen künftig untersagt werden soll, sowie Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in besonders frequentierten bzw. belasteten Anlagen durch die Bezirksvertretungen.

20260442 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.03.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt

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KI-Zusammenfassung

Gescheitertes Grillkonzept führt zu dezentraler Lösung

Das Grillen in öffentlichen Parks führt zunehmend zu Konfliktsituationen zwischen Anwohnern und Nutzern der Anlagen. Nachdem der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) im Dezember 2024 die Verwaltung mit der Entwicklung eines ganzheitlichen Stadtgrillkonzepts beauftragt hatte, sind die Bemühungen um eine einheitliche Lösung gescheitert.

Die Verwaltung hatte im April 2025 alle Bezirke um Unterstützung bei der Erarbeitung des Grillkonzepts gebeten. Die eingegangenen Rückmeldungen fielen jedoch sehr unterschiedlich aus - zwei Bezirksvertretungen gaben sogar gar keine Rückmeldung ab. Daraus konnte keine einheitliche Vorgehensweise abgeleitet werden.

Probleme durch intensivere Grillnutzung

Die Beschlussvorlage macht deutlich, dass das Grillen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat und in einigen Bereichen zu Überlastungen führt. Als Folgen werden genannt:

  • Belästigungen durch Lärm, Rauch und Müll

  • Verschmutzte Grünflächen

  • Deutliche Zusatzbelastung bei der Reinigung

  • Mehrere Bürgereingaben nach § 24 GO NRW, die Grillverbote fordern

Bezirke lehnen stadtweites Verbot ab

Die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen nach Ende der Grillsaison 2025 zeigten eine klare Haltung: Sie sprechen sich gegen ein stadtweites Grillverbot aus und sehen auch keine Notwendigkeit für ein städtisches Grillkonzept. Stattdessen befürworten einige Bezirksvertretungen lokale Grillverbote an besonders belasteten Standorten sowie punktuelle Verbesserungen der Ausstattung mit Abfallbehältern oder lokalen Absperrungen.

Eigenverantwortliche Entscheidungen der Bezirke

Die Bezirksvertretung Ost soll nun am 4. März 2026 eigenständig entscheiden, welche Park- und Grünanlagen mit lokalen Grillverboten belegt werden sollen. Gleichzeitig kann sie über zusätzliche Ausstattungen für besonders frequentierte Anlagen beschließen. Die erforderlichen finanziellen Mittel müsste die Bezirksvertretung aus eigenen Mitteln aufbringen.

Die Verwaltung betont, dass das Ziel nicht die Umsetzung möglichst vieler Grillverbote ist, sondern vielmehr ein geordnetes Grillen mit möglichst geringen negativen Auswirkungen auf das Umfeld zu ermöglichen.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Ost (4. Sitzung)
04.03.2026