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Anzahl der Legislaturperioden ohne Ältestenrat in Bochum-Nord, seit der Gemeindereform am 01. Januar 1975

20260456 · Antwort der Verwaltung · 03.03.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III

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KI-Zusammenfassung

Kontinuierlicher Ältestenrat seit 1999 unterbrochen

Seit der Kommunalwahl 1999 hatte die Bezirksvertretung Bochum-Nord durchgehend einen Bezirksältestenrat eingesetzt. Für die Zeit vor 1999 liegen laut Verwaltung keine Hinweise auf eine regelmäßige oder formalisierte Einrichtung eines solchen Gremiums vor.

In der konstituierenden Sitzung am 11. November 2025 entschied die Bezirksvertretung jedoch mehrheitlich, für die laufende Legislaturperiode (2025 bis 2030) von der Möglichkeit abzusehen, einen Bezirksältestenrat einzurichten.

AfD reagiert auf Bürgernachfragen

Die Anfrage der AfD-Fraktion erfolgte aufgrund "sich häufender Anfragen" von Wählern und anderen Bürgern im Bochumer Norden bezüglich der "Abschaffung des Ältestenrates". Die Fraktion wollte wissen, in welchen Legislaturperioden seit der Gemeindereform 1975 es keinen Ältestenrat gegeben hatte und welche Gründe gegebenenfalls dafür vorlagen.

Verwaltung liefert historische Einordnung

Die Verwaltungsantwort macht deutlich, dass es sich bei der aktuellen Entscheidung um die erste bewusste Abkehr von der Praxis seit einem Vierteljahrhundert handelt. Für die Jahrzehnte zwischen der Gemeindereform 1975 und 1999 war die Existenz eines formalisierten Ältestenrats offenbar nicht dokumentiert oder nicht üblich.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (4. Sitzung)
03.03.2026