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Jahresabschlüsse und Sinn des „Sondervermögens Grundstücksentwicklung“

20260466 · Antwort der Verwaltung · 19.03.2026 · Amt für Finanzsteuerung

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KI-Zusammenfassung

Komplexe Prüfverfahren als Ursache für Verzögerungen

Die Verwaltung begründet die erheblichen Verzögerungen bei den Jahresabschlüssen des Sondervermögens mit veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Bis zum Abschlussstichtag 31.12.2020 war die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) für die Prüfung zuständig, die sich dabei eines Wirtschaftsprüfers bediente. Erst ab 2021 konnte das städtische Rechnungsprüfungsamt die Prüfungen übernehmen.

Der Jahresabschluss 2023 wurde erst im November 2024 aufgestellt, da zunächst die Gespräche mit Wirtschaftsprüfer und GPA zu Erkenntnissen aus den Vorjahresprüfungen abgewartet wurden. Die Berichte zu den Prüfungen der Jahre 2019 und 2020 datieren vom März 2024, die Ratsgenehmigung erfolgte im September 2024.

Implementierung neuer Prozesse ab Sommer 2024

Die von der AfD kritisierte "hektische Betriebsamkeit" ab Sommer 2024 erklärt die Verwaltung mit der notwendigen Implementierung neuer Prozesse. Diese mussten zunächst etabliert werden und waren mit erhöhtem externen Abstimmungsbedarf verbunden. Nach Etablierung der Abläufe konnten die weiteren Jahresabschlüsse in kurzer Abfolge erstellt und geprüft werden.

Sondervermögen verwaltet 21 Millionen Euro

Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung verfügt über 6 Millionen Euro Liquidität und weist 15 Millionen Euro an nicht eingeforderten Forderungen gegenüber der Stadt aus. Die AfD sieht darin eine Beschränkung der Haushaltshoheit des aktuellen Rates. Die Verwaltung widerspricht: Die Mittel seien in früheren Jahren haushalterisch bereitgestellt worden, über jede Grundstückstransaktion entscheide weiterhin die Politik durch Beschlussfassung.

Organisationsform bleibt bestehen

Auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Organisationsform antwortete die Verwaltung, dass der Rat nach Abwägung aller Vor- und Nachteile bewusst für das Sondervermögen entschieden habe. Eine andere Organisationsform, die ausschließlich Vorteile brächte, sei nicht erkennbar.

Die haushalterische Deckung der Grundstücksgeschäfte erfolge im Jahr der Mittelzuweisung an das Sondervermögen. Die Forderungsposition diene der periodengerechten Abbildung ohne sofortige liquiditätswirksame Zahlung, wodurch Refinanzierungskosten und Zinsen vermieden würden.

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (2. Sitzung)
17.02.2026