Satzung der Stadt Bochum über die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 17. März 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 19. Dezember 2025
20260498 · Antrag · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen haben gemeinsam einen Antrag eingereicht, um ihre Positionierung zu Bürgerbegehren künftig im Abstimmungsbuch darstellen zu können. Die Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden soll entsprechend geändert werden.
Interfraktioneller Antrag zur Satzungsänderung
SPD, CDU, Grüne, UWG, FDP und BSW haben gemeinsam beantragt, die Satzung der Stadt über die Durchführung von Bürgerentscheiden zu überarbeiten. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt werden.
Die Fraktionen fordern, dass § 10 der Satzung ("Abstimmungsbuch") um die Möglichkeit erweitert wird, dass auch die im Rat vertretenen Gruppen ihre sachliche Begründung zu den jeweiligen Bürgerbegehren nach § 10, Absatz 2, Nr. 3 und Nr. 4 abgeben können.
Änderung des Abstimmungsbuchs geplant
Das Abstimmungsbuch soll künftig folgende Ergänzungen enthalten:
Eine kurze, sachliche Begründung der Fraktionen/Gruppen, die das Bürgerbegehren abgelehnt haben
Eine kurze, sachliche Begründung der Fraktionen/Gruppen, die dem Bürgerbegehren zugestimmt haben
Eine Übersicht über die Stimmenempfehlungen der Fraktionen/Gruppen samt Angabe ihrer Fraktions-/Gruppenstärke
Begründung: Gleichberechtigte Positionsdarstellung
In der Begründung heißt es knapp: "Auch den im Rat vertretenen Gruppen soll die Möglichkeit der Positionsdarstellung zum jeweiligen Begehren eingeräumt werden."
Der Antrag ist von Vertretern aller sechs Ratsfraktionen unterzeichnet: Peter Reinirkens (SPD), Karsten Herlitz (CDU), Vicki Marschall und Sebastian Pewny (Grüne), Hans-Josef Winkler und Jens Lücking (UWG), Felix Haltt (FDP) sowie Sven Ratajczak (BSW).