Einrichtung einer Einbahnregelung im Kreisbereich der Bayernstraße
20260506 · Antrag · 05.03.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
▶ KI-Zusammenfassung
Verkehrsrechtliche Anordnung gefordert
Die Verwaltung soll eine verkehrsrechtliche Regelung prüfen und umsetzen, die das Befahren des Straßenabschnitts im unmittelbaren Umfeld des AWO-Familienzentrums Bayernstraße und der angrenzenden Senioreneinrichtung ausschließlich gegen den Uhrzeigersinn zulässt. Dazu sollen geeignete Beschilderungen und gegebenenfalls ergänzende Markierungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung getroffen werden.
Sicherheitsrisiken durch unübersichtliche Verkehrssituation
Nach Angaben der Antragsteller handelt es sich bei dem Kreisbereich um eine kurze Sackgasse mit Wendecharakter. In dem sensiblen Umfeld treffen verschiedene Nutzergruppen auf engem Raum aufeinander: Eltern mit Kindern, Bring- und Abholverkehre, Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkte Senioren.
Die derzeit mögliche Befahrung in unterschiedlichen Fahrtrichtungen führe insbesondere im Bereich des Wendekreises zu unübersichtlichen Situationen, häufigen Rangiermanövern und Begegnungen mit eingeschränkter Sicht. Dadurch entstünden vermeidbare Risiken für Kinder im Umfeld des Familienzentrums sowie für ältere Menschen, die auf Gehhilfen oder Rollatoren angewiesen sind.
Verbesserte Verkehrsführung angestrebt
Eine eindeutige Einbahnregelung gegen den Uhrzeigersinn würde nach Auffassung der Fraktionen die Verkehrsführung klarer strukturieren, Begegnungs- und Rangierverkehre reduzieren und die Übersichtlichkeit für Fußgänger verbessern. Damit könne die Sicherheit insbesondere für die Nutzer des Familienzentrums und der Senioreneinrichtung gezielt erhöht werden.
Der Antrag trägt die Unterschriften der Fraktionsvorsitzenden David Schnell (SPD), Karsten Finke (Grüne) und Ida Paul (Die Linke) und ist an Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke gerichtet.