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Nachhaltige Vergabekriterien

20260545 · Antwort der Verwaltung · 24.06.2026 · Referat Zentrale Vergabestelle

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KI-Zusammenfassung

Vereinfachungen sollen voll ausgeschöpft werden

Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit teilte die Verwaltung mit, dass keine einschränkenden Regelungen zu den neuen Möglichkeiten der kommunalen Beschaffung bei der Unterschwellenvergabe festgelegt wurden. Statt einer Satzung wurden lediglich Handlungsempfehlungen für die Verwaltung erstellt. Die Vereinfachungen im nationalen Vergaberecht sollen in vollem Umfang genutzt werden.

Nachhaltigkeitskriterien bei allen Ausschreibungen

Bei sämtlichen Ausschreibungen sind künftig Nachhaltigkeitskriterien - sowohl ökologische, ökonomische als auch soziale - in geeigneter Form zu berücksichtigen. Dies gilt als verbindliche Vorgabe für die gesamte Stadtverwaltung.

Konzernweiter Verhaltenskodex in Entwicklung

Die städtischen Tochtergesellschaften werden über die neu gegründete Konzern-AG-Beschaffung einbezogen. Dieser gehören neben der Stadt auch die Stadtwerke Bochum Gruppe, die Bogestra, die Sparkasse Bochum, die USB Bochum GmbH, die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft, die Bochumer Veranstaltungs-GmbH, die VBW Bauen und Wohnen GmbH sowie die Bochum Marketing GmbH an. Gemeinsam wird derzeit ein "Verhaltenskodex für Lieferanten im Konzern Stadt Bochum" entwickelt, der auch Nachhaltigkeitsanforderungen enthalten wird.

Kennzahlen ab Haushalt 2027 geplant

Die Entwicklung einer Kennzahl für den Anteil von Vergaben, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, wird für den Haushalt 2027 geprüft. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Kennzahlenbandes soll dann auch die Stabsstelle für Klima und Nachhaltigkeit systematisch eingebunden werden.

Beratungen

Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
24.06.2026
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (3. Sitzung)
28.05.2026
Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (2. Sitzung)
04.03.2026