Erkennbarkeit von Parkverbotsflächen Auf dem Aspei
20260564 · Anregung · 10.03.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Süd V
▶ KI-Zusammenfassung
Farbkodierung sorgt für Verwirrung
Derzeit werden Parkverbotsflächen durch rot gepflasterte Bereiche gekennzeichnet, während schwarz gepflasterte Flächen als erlaubte Parkplätze ausgewiesen sind. Nach Angaben der Fraktionen führt diese Regelung zu praktischen Problemen für Anwohnende und Besucher.
Besonders Personen, die nicht in der Straße wohnen, kennen die Bedeutung der Farbkodierung nicht, da erklärende Schilder oder Markierungen fehlen. Zudem ist die Rechtsgrundlage für diese Art der Parkverbots-Kennzeichnung unklar.
Steine verblasst - Unterscheidung schwierig
Die Anwohnenden berichten von zusätzlichen Schwierigkeiten bei der Unterscheidung der Steinfarben, insbesondere abends. Sowohl die roten als auch die schwarzen Steine sind über die Zeit verblasst. Als kostengünstigere Alternative zum Austausch der Pflasterung schlagen die Fraktionen weiße Markierungen vor.
Detaillierte Einzelfragen der Anwohnenden
Dem Antrag ist eine umfangreiche Anlage mit spezifischen Fragen und Anregungen der Anwohnenden beigefügt. Diese betreffen unter anderem die rechtliche Grundlage für die Farbkennzeichnung und konkrete Problembereiche an verschiedenen Hausnummern.
Besonders kritisiert werden Bereiche wie "Auf dem Aspei 50" und "51", wo sich zwischen Baumscheiben geeignete Parkflächen befinden würden, die jedoch rot gepflastert und somit Parkverbot-Zonen sind. Hier kommt es häufig zu Verwarnungsgeldern in Höhe von 10 Euro.
Verwaltung soll Anregungen prüfen
Die Verwaltung soll sowohl die grundsätzliche Verbesserung der Beschilderung als auch die detaillierten Einzelfragen der Anwohnenden prüfen. Dabei geht es auch um mögliche Erweiterungen bestehender Parkflächen und die Klärung widersprüchlicher Kennzeichnungen.