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Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen im Bochumer Stadtgebiet: Ausweisung von Flächen, auf denen das Grillen künftig untersagt werden soll, sowie Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in besonders frequentierten bzw. belasteten Anlagen durch die Bezirksvertretungen. – Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Ost –

20260588 · Änderungsantrag · 04.03.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Ost IV

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KI-Zusammenfassung

Vollständiges lokales Grillverbot geplant

Mit einem Änderungsantrag für die Bezirksvertretungssitzung am 4. März 2026 möchte die SPD-Fraktion um Björn Backhaus ein komplettes Grillverbot für den Ümminger See durchsetzen. Die Bezirksvertretung soll den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) sowie den Rat der Stadt bitten, das Verbot in die Bochumer Sicherheitsverordnung (BoSVo) aufzunehmen.

Evaluation nach drei Jahren vorgesehen

Das vorgeschlagene Grillverbot soll nach drei Jahren einer ergebnisoffenen Evaluation unterzogen werden. Für alle anderen öffentlichen Park- und Grünanlagen im Bezirk Ost sollen die bestehenden Regelungen unverändert bleiben.

Probleme in den Sommermonaten

Der Ümminger See gilt als zentrale Grün- und Erholungsanlage für die Stadtteile Langendreer, Werne und Laer. In den vergangenen Jahren sei dort eine deutliche Zunahme des Grillgeschehens festzustellen, so die SPD-Fraktion. Aufgrund der hohen Besucherfrequenz komme es insbesondere in den Sommermonaten regelmäßig zu verschiedenen Problemen.

Dazu zählen erhebliche Müllansammlungen und Verschmutzungen der Grünflächen, Beeinträchtigungen durch Rauchentwicklung sowie Nutzungskonflikte zwischen grillenden Gruppen und Erholungssuchenden. Zudem entstehe ein erhöhter Reinigungs- und Pflegeaufwand für die Stadt, punktuelle Schäden an Vegetation und Rasenflächen sowie erhebliche Beeinträchtigungen durch Rauch und Müll für dort lebende und nistende Wasservögel.

Naturschutzfachliche Gesichtspunkte

Die SPD-Fraktion betont, dass auch naturschutzfachliche Aspekte berücksichtigt werden müssten. Als Gewässer- und Grünanlage mit entsprechenden Ufer- und Vegetationsbereichen sei der Standort sensibel gegenüber zusätzlicher Belastung.

Ein klar geregeltes, vollständiges Grillverbot schaffe eine eindeutige Rechtslage und versetze Verwaltung und Ordnungsdienst in die Lage, bei Verstößen konsequent einzuschreiten. Dies ermögliche nicht nur situatives Reagieren, sondern eine nachhaltige Verbesserung der Situation am Ümminger See.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Ost (4. Sitzung)
04.03.2026