Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen im Bochumer Stadtgebiet: Ausweisung von Flächen, auf denen das Grillen künftig untersagt werden soll, sowie Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in besonders frequentierten bzw. belasteten Anlagen durch die Bezirksvertretungen. – Änderungsantrag der Fraktion Die GRÜNEN in der Bezirksvertretung Bochum-Ost –
20260589 · Änderungsantrag · 04.03.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Ost IV
▶ KI-Zusammenfassung
Buchungspflicht über Bochum-App geplant
Als zentrale Neuerung soll eine Buchungsverpflichtung für die Grillstellen mit Angabe persönlicher Daten über die Bochum-App eingeführt werden. Dadurch sollen Verantwortliche gegenüber der Stadtverwaltung benannt und die Nutzung besser gesteuert werden können.
Aufwertung der Grillstellen vorgesehen
Die Bezirksvertretung Ost befürwortet zudem eine deutliche Aufwertung der bestehenden Grillmöglichkeiten. Geplant sind feste Grilleinrichtungen mit Regen- und Windschutz sowie die Bereitstellung einfacher Komposttoiletten. Für die Umsetzung sollen die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Extreme Nutzung nur an wenigen Tagen
In der Begründung verweist Antragsteller Achim Henkel darauf, dass die übermäßige Nutzung und dadurch entstehende Belästigungen durch Rauch und Müll auf wenige Tage im Jahr konzentriert seien. Extreme Ereignisse mit mehr als 1000 Personen beschränkten sich auf das kurdische Newroz-Fest im März und den 1. Mai. Auch an solchen Tagen bleibe es "friedlich und familiär".
Bisherige Maßnahmen zeigen Wirkung
Die bereits ergriffenen Maßnahmen wie Grillasche-Behälter und Aufpflasterungen zur Markierung hätten dafür gesorgt, dass auf der Fläche "mehrheitlich regelkonform und sicher gegrillt werden kann und wird". Durch das 2025 eingeführte Grillverbot ab einem Graslandfeuerindex von Stufe 3 sei die Nutzerzahl bereits massiv zurückgegangen.