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Sachstandsbericht Asylsystem Bochum

20260623 · Antwort der Verwaltung · 21.04.2026 · Amt für Bürgerservice

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KI-Zusammenfassung

Große Vielfalt bei Aufenthaltsstatus

Die größte Gruppe bilden Menschen mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft (5.381 Personen), gefolgt von Personen mit subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverboten (4.602 Personen). 3.485 Menschen leben mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG - hierbei handelt es sich hauptsächlich um ukrainische Kriegsgeflüchtete (3.371 Personen).

688 Personen befinden sich noch im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung, während 617 Personen ausreisepflichtig sind. 237 Menschen haben Asylberechtigung nach Artikel 16a Grundgesetz erhalten.

Syrien und Ukraine dominieren Herkunftsstatistik

Bei den Herkunftsländern führt Syrien mit deutlichem Abstand, gefolgt von der Ukraine und dem Irak. Besonders bei Menschen mit Aufenthaltsgestattung stellt die Türkei mit 184 Personen die zweitgrößte Gruppe nach Syrien (235 Personen). Afghanistan, Iran und verschiedene afrikanische Staaten sind ebenfalls stark vertreten.

Zuweisung und Rückkehr im Jahr 2025

2025 wurden der Stadt 649 Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen, davon 254 aus der Ukraine und 155 aus Syrien. Freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt sind 66 Personen, die meisten davon in die Türkei (13) und nach Syrien (10). 24 Personen wurden abgeschoben, Dublin-Rücküberstellungen erfolgten hingegen keine.

Unterbringung und Betreuung

Die Stadt verfügt über Sammelunterkünfte mit insgesamt 1.518 Plätzen, aufgeteilt in Übergangsheime (556 Plätze) und mobile Wohnanlagen (1.022 Plätze). Aktuell sind 838 Personen in diesen Einrichtungen untergebracht. Zusätzlich leben viele Geflüchtete in angemieteten Wohnungen oder Wohnungspaketen.

61 unbegleitete minderjährige Ausländer befinden sich in der Obhut des Jugendamts, die meisten davon (55 Personen) sind zwischen 16 und 17 Jahre alt.

Chancen-Aufenthaltsrecht wird genutzt

560 Personen erhielten bisher eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG), 74 Anträge wurden abgelehnt. 205 Personen konnten bereits in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wechseln, während 121 in die vollziehbare Ausreisepflicht zurückfielen.

Arbeitsmarktintegration

Von den 1.546 erwerbsfähigen ukrainischen Kriegsgeflüchteten im Bürgergeldbezug gehen 159 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, weitere 123 sind geringfügig beschäftigt. Bei Personen im Asylbewerberleistungsgesetz-Bezug arbeiten 26 sozialversicherungspflichtig.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass manche Auswertungen aufgrund des hohen Arbeitsaufwands und der verfügbaren Personalressourcen nur eingeschränkt möglich sind.

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Beratungen

Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung)
21.04.2026
Rat (5. Sitzung)
19.03.2026