Verkauf von bebauten und unbebauten städtischen Grundstücken im Stadtbezirk Änderungsantrag der Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion
20260646 · Änderungsantrag · 03.03.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
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Neuausrichtung soll rückwirkend gelten
Der Änderungsantrag betrifft insbesondere das Grundstück Ruhrstraße (Ost) und weitere Liegenschaften, die bereits vor 2021 zum Verkauf vorgesehen waren. Die Grünen argumentieren, dass auch für diese "alten" Fälle die neuen Vergabekriterien gelten sollten.
Fraktionsvorsitzende Ronja Buschmann begründet den Antrag mit der 2021 beschlossenen Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik. Diese sehe vor, städtische Grundstücke schwerpunktmäßig im Erbbaurecht zu vergeben statt sie zu verkaufen.
Unterschied zwischen Verkauf und Erbbaurecht
Beim Erbbaurecht erwirbt der Nutzer nicht das Grundstück selbst, sondern das Recht, es für einen bestimmten Zeitraum zu bebauen und zu nutzen. Die Stadt bleibt Eigentümerin des Bodens und kann langfristig Einfluss auf die Nutzung behalten. Beim Verkauf geht das Grundstück vollständig in private Hand über.