Anregung gem. § 24 GO NRW - Antrag auf Erlass eines Feuerwerksverbots zum Schutz eines Fachwerkhauses gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 1. SprengV - Änderungsantrag von "Die Stadtgestalter/ Volt"
20260650 · Änderungsantrag · 04.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Individuelle Betrachtung gefordert
Ratsmitglied Stefanie Beckmann, Sprecherin der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt, hat einen Änderungsantrag zur Tagesordnung der kommenden Ausschusssitzung gestellt. Der Antrag bezieht sich auf eine Anregung gemäß § 24 GO NRW zum Erlass eines Feuerwerksverbots zum Schutz eines Fachwerkhauses nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 1. SprengV.
Der Änderungsantrag sieht vor, dass sich der Ausschuss mit der vorgelegten Anregung befasst und die Verwaltung eine Beschlussvorlage erarbeitet, die die individuellen Umstände des Petenten und das konkret genannte Gebäude würdigt. Zudem soll der Petent die Möglichkeit erhalten, seine Anregung mündlich in der entsprechenden Sitzung zu begründen.
Kritik an Verwaltungsargumentation
In der Begründung kritisiert Beckmann die Haltung der Verwaltung. Der von der Verwaltung vorgebrachte Aufwand für die Überwachung mannigfaltiger Verbotszonen im gesamten Stadtgebiet sei nicht gleichzusetzen mit dem geringen Aufwand einer einzigen kleinen Verbotszone.
Unterscheidung zu vorherigen Anträgen
Die Ratsgruppe betont, dass sich die aktuelle Eingabe wesentlich von den Anträgen in TOP 1.2 sowie von der Sitzung am 15. Januar 2026 unterscheide. Während sich frühere Anregungen auf viele unkonkrete Verbotszonen bezogen hätten, handle es sich nun um eine individuelle Anregung für einen spezifischen Fall.
Ein Beschluss der Nichtbefassung würde dem Petenten die Möglichkeit nehmen, ergänzende und konkretisierende Argumente mündlich in die Sitzung einzubringen, so die Argumentation der STADTGESTALTER/Volt.