Mögliche Verletzung der Neutralitätspflicht des Bezirksbürgermeisters Holger Dünnebacke
20260675 · Anfrage · 03.03.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
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Vorfall bei Informationsveranstaltung
Am 25. Februar 2026 fand eine Informations- und Diskussionsrunde zum August-Bebel-Platz mit zwei Verwaltungsmitarbeitern statt. Bezirksbürgermeister Holger Dünnebacke hatte über seine dienstliche E-Mail-Adresse und unter Verwendung seiner Amtsbezeichnung eingeladen. Dabei wurden jedoch nur ausgewählte Bezirksvertreter berücksichtigt - die Vertreter von Wattenscheider Chance und der Linken fehlten im Mailverteiler.
Wolfgang Rohmann von der Wattenscheider Chance erschien dennoch vor Ort, da er von einem versehentlichen Vergessen der Einladung ausging. Dünnebacke forderte ihn jedoch auf zu gehen und begründete dies damit, dass die vier Fraktionen SPD, CDU, Grüne und UWG beschlossen hätten, ihn nicht dabei haben zu wollen. Die anderen Fraktionsvorsitzenden widersprachen laut Rohmann später dieser Darstellung.
Rechtliche Einwände
In der Anfrage führt die Wattenscheider Chance verfassungsrechtliche Bedenken an. Sie sieht das Recht auf Chancengleichheit aus Artikel 3 und 21 des Grundgesetzes verletzt. Insbesondere kritisiert wird, dass Dünnebacke seine Amtsautorität und dienstliche Ressourcen genutzt habe, um einzelne politische Vertreter zu benachteiligen.
Finanzierung aus Amtsbudget
Zusätzlich wird bemängelt, dass die Verpflegung der Veranstaltung aus dem Budget des Bezirksbürgermeisters finanziert werden sollte. Dies verstärke den Vorwurf des unsachgemäßen Umgangs mit Amtsressourcen.
Zwölf konkrete Fragen an die Verwaltung
Die Wattenscheider Chance stellt der Verwaltung zwölf detaillierte Fragen, unter anderem ob der Bezirksbürgermeister einzelne Mitglieder ausschließen darf, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie künftige Ausschlüsse verhindert werden können. Wegen einer geplanten Folgeveranstaltung wird um eine umgehende Beantwortung gebeten.