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Zuschussantrag des Fördervereines Schulkultur Hordel e.V.

20260695 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 23.04.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I

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KI-Zusammenfassung

Verwaltung empfiehlt Bewilligung

Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage erarbeitet, die die Gewährung des beantragten Zuschusses befürwortet. Verfasser Herr Zakrzewski schlägt vor, dem Verein die vollständige Fördersumme für die Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

Verwendungsnachweis erforderlich

Sollte die Bezirksvertretung Bochum-Mitte dem Antrag zustimmen, wird die Bezirksverwaltungsstelle mit der Auszahlung beauftragt. Nach Abschluss des Sommerfests muss der Förderverein einen ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser umfasst Rechnungen und Quittungen über alle Ausgaben und Einnahmen der Veranstaltung.

Rückforderung bei Zweckentfremdung möglich

Die Zuwendung kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, falls sie zweckwidrig verwendet wird oder der erforderliche Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht wird. Wird der geförderte Zweck nicht mehr verfolgt, erlischt auch der Anspruch auf Auszahlung der Förderung.

Die rechtliche Grundlage für die Förderung bildet § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sowie die städtischen und bezirklichen Zuschussrichtlinien.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (5. Sitzung)
23.04.2026