Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2 a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) hier: Fragen zur Satzung über Bürgerentscheide
20260718 · Einwohnerfrage · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Kritik am "Zwei-Klassen-System"
Die Einwohner kritisieren die Einführung unterschiedlicher Wahlverfahren für verschiedene Arten von Bürgerentscheiden. Während Ratsbürgerentscheide künftig grundsätzlich nur noch per Briefwahl durchgeführt werden sollen, können normale Bürgerentscheide nach einem Bürgerbegehren weiterhin per Urnen-Wahl mit optionaler Briefwahl stattfinden.
Die Fragsteller sehen darin ein "Zwei-Klassen-System" und verweisen darauf, dass die Reduzierung auf reine Briefwahl unter grundrechtlichen Vorbehalten stehe und vom Bundesverfassungsgericht mehrfach kritisch kommentiert worden sei.
Fragen zu Kosten und Begründung
In ihren vier konkreten Fragen fordern die Bürger Aufklärung über die Kosten der verschiedenen Wahlverfahren. Sie möchten wissen, wie sich die Kosten für Ratsbürgerentscheide und Bürgerentscheide aus der Bürgerschaft unterscheiden und wie hoch jeweils die Sach- und Personalkosten sind.
Darüber hinaus verlangen sie eine Begründung für die unterschiedlichen Wahlverfahren und fragen nach der Haltung der Stadtverwaltung zur möglichen Einschränkung von Grundrechten durch die Beschränkung auf Briefwahl bei Ratsbürgerentscheiden.
Verweis auf demokratische Bedeutung
Die Einwohner betonen die Bedeutung von Bürgerentscheiden als "wichtiger Bestandteil einer demokratischen Stadtgesellschaft und Elemente der Direkten Demokratie". Sie fordern Chancengleichheit für jede Form des Bürgerentscheides und bezeichnen dies als "von hohem kommunalpolitischem Belang".
Die Stadtverwaltung hatte die Änderung damit begründet, dass Bürgerentscheide per Briefwahl "niederschwelliger" und "kostengünstiger" seien.