Verkauf von bebauten und unbebauten städtischen Grundstücken im Stadtbezirk Bochum-Mitte - Änderungsantrag der CDU-Bezirksfraktion -
20260728 · Antrag · 05.03.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
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Ausnahme für Immanuel-Kant-Straße
Während der Verkauf der in Anlage 1 aufgeführten städtischen Grundstücke grundsätzlich befürwortet wird, soll das Grundstück mit der laufenden Nummer 5 in der Immanuel-Kant-Straße vom Verkauf ausgenommen werden. Der Antrag sieht vor, dass die Entscheidung weiterhin auf Grundlage der geltenden Grundstücksrichtlinien erfolgt.
Erbbaurecht als Alternative
Für entsprechend gekennzeichnete Grundstücke soll anstelle eines direkten Verkaufs die Einräumung eines Erbbaurechts vorgesehen werden. Diese Form der Grundstücksvergabe ermöglicht es der Stadt, langfristig Eigentümerin der Flächen zu bleiben, während Investoren ein langfristiges Nutzungsrecht erhalten.
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet als zuständiges Gremium über den Änderungsantrag der CDU-Bezirksfraktion.