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Anregung gem. § 24 GO NRW zu TOP 1.2 Änderung Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und Bezirksvertretungen (Vorlage Nr. 20252680)

20260771 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

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KI-Zusammenfassung

Bürger fordern kürzere Fristen

Petenten haben sich gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Stadt gewandt und regen an, die Frist für die Einreichung von Fragen zur Einwohnerfragehalbestunde in den Bezirksvertretungen bei zehn Tagen zu belassen und nicht zu verlängern. Zusätzlich fordern sie, die Frist für Einwohnerfragen im Rat von 14 Tagen auf zehn Tage zu verkürzen.

Verwaltung begründet Ablehnung

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, der Anregung nicht zu folgen. Als Begründung führt sie an, dass der Rat bei der Gestaltung von Fragestunden nahezu völlig frei sei und inhaltlich, verfahrensmäßig und zeitlich beliebige Grenzen festlegen könne.

Eine exemplarische Auswertung der 2025 eingereichten Einwohnerfragen zeige, dass diese überwiegend keinen direkten Bezug zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten aufweisen.

Längere Fristen sollen Qualität der Antworten verbessern

Die Verwaltung argumentiert, dass die teilweise Verlängerung und Vereinheitlichung der Fristen notwendig sei, um fundierte Antworten auf Anfragen geben zu können. Besonders für die Bezirksvertretungen sei es wichtig, rechtzeitig entsprechende Mitarbeiter zur Sitzungsteilnahme entsenden zu können, da dort keine regelmäßige Verwaltungsvertretung stattfinde.

Der Rat wird am 19. März 2026 über die Anregung entscheiden.

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026