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Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. Wohnungsbauturbo) hier: Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren gemäß § 36a BauGB - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -

20260796 · Änderungsantrag · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

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KI-Zusammenfassung

Verbindliche Standards statt Kann-Bestimmungen

Die Fraktion "Die Linke im Rat" möchte die Zustimmung zu Wohnungsbauprojekten an konkrete Rahmenbedingungen knüpfen. Dazu gehören die Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau gemäß dem städtischen Handlungskonzept Wohnen, Dachbegrünung in Hitzeinseln oder Starkregengefährdungsbereichen sowie die Gestaltung nach den Bochumer Grundsätzen zur städtebaulichen Gestaltung. Zusätzlich sollen ökologischer Ausgleich und eine Bauverpflichtung festgeschrieben werden.

Diese Bedingungen sollen bei jedem Vorhaben geprüft und bei nichtstädtischen Flächen in städtebaulichen Verträgen geregelt werden. Bei städtischen Flächen sind sie im Kaufvertrag zu verankern und sollen Bestandteil der Baugenehmigung werden.

Entscheidungshoheit beim Rat behalten

Ein zentraler Punkt des Änderungsantrags betrifft die Entscheidungsbefugnisse. Die Linke möchte verhindern, dass wichtige Entscheidungen an den Ausschuss für Planung und Grundstücke übertragen werden. Stattdessen soll der Rat die Entscheidungshoheit behalten, da er als das von den Bürgern direkt gewählte Organ fungiert.

Priorität für gemeinwohlorientierte Träger

In einem neuen Punkt 10 sieht der Antrag vor, dass Projekte von gemeinwohlorientierten Trägern besonders berücksichtigt werden. Dazu zählen kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie anerkannte soziale oder gemeinnützige Bauträger. Solche Vorhaben sollen vorrangig bearbeitet werden.

Umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung als Regelfall

Die Linksfraktion fordert außerdem, die Öffentlichkeitsbeteiligung als Regelfall festzulegen. Sie darf nur in klar definierten Ausnahmefällen wie kleineren Lückenschlüssen entfallen. Bei größeren Projekten soll bereits in der frühen Planungsphase eine aktivierende und partizipative Bürgerbeteiligung durchgeführt werden - grundsätzlich vor Einleitung des formellen Verfahrens.

In Abstimmung mit den zuständigen Bezirksvertretungen soll festgelegt werden, welche Form der Beteiligung erfolgt, wobei die Beteiligungsform transparent begründet werden muss.

Begründung: Rechtssicherheit und Planungsqualität

In der Begründung argumentiert Die Linke, dass die geforderten Standards zentrale politische Steuerungsinstrumente seien, die verbindlich beschlossen werden müssten. Ohne klare Verankerung bestehe die Gefahr der Verwässerung im weiteren Verfahren. Zudem könne eine frühzeitige und transparente Beteiligung Akzeptanz und Planungssicherheit schaffen und möglicherweise bessere Ergebnisse erzielen.

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026