Auflösung der Ausschüsse
20260797 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Gerichtsentscheidung zwingt zur Neuorganisation
Mit Beschluss vom 5. März 2026 (Az. 15 B 1430/25) hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass der Rat der Stadt alle am 20. November 2025 gebildeten Ausschüsse mit 15 vom Rat zu wählenden Mitgliedern auflösen muss. Die Entscheidung erging in einem Rechtsstreit, den die Parteien Stadtgestalter und Volt gegen den Rat angestrengt hatten.
Elf Ausschüsse von Auflösung betroffen
Die Neubildung betrifft insgesamt elf Ausschüsse:
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss
Ausschuss für Beteiligung und Controlling
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Ausschuss für Kultur und Tourismus
Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit
Ausschuss für Schule und Bildung
Ausschuss für Planung und Grundstücke
Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur
Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
Rechnungsprüfungsausschuss
Betriebsausschuss für Eigenbetriebe
Wahlprüfungsausschuss
Zwei Ausschüsse bleiben unberührt
Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sind von der gerichtlichen Anordnung nicht betroffen, da sie nicht mit 15 vom Rat zu wählenden Mitgliedern besetzt sind.
Entscheidung am 19. März
Der Rat soll in seiner Sitzung am 19. März 2026 über die Auflösung und Neubildung der betroffenen Ausschüsse entscheiden. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.