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Auflösung der Ausschüsse

20260797 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

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KI-Zusammenfassung

Gerichtsentscheidung zwingt zur Neuorganisation

Mit Beschluss vom 5. März 2026 (Az. 15 B 1430/25) hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass der Rat der Stadt alle am 20. November 2025 gebildeten Ausschüsse mit 15 vom Rat zu wählenden Mitgliedern auflösen muss. Die Entscheidung erging in einem Rechtsstreit, den die Parteien Stadtgestalter und Volt gegen den Rat angestrengt hatten.

Elf Ausschüsse von Auflösung betroffen

Die Neubildung betrifft insgesamt elf Ausschüsse:

  • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Ausschuss für Beteiligung und Controlling

  • Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

  • Ausschuss für Kultur und Tourismus

  • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit

  • Ausschuss für Schule und Bildung

  • Ausschuss für Planung und Grundstücke

  • Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur

  • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Rechnungsprüfungsausschuss

  • Betriebsausschuss für Eigenbetriebe

  • Wahlprüfungsausschuss

Zwei Ausschüsse bleiben unberührt

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sind von der gerichtlichen Anordnung nicht betroffen, da sie nicht mit 15 vom Rat zu wählenden Mitgliedern besetzt sind.

Entscheidung am 19. März

Der Rat soll in seiner Sitzung am 19. März 2026 über die Auflösung und Neubildung der betroffenen Ausschüsse entscheiden. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026