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Nachfragen, Beteiligung der Trianel GmbH an der Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG sowie an der Trianel Gas-/Wasserstoffkraftwerk Hamm Verwaltungs GmbH

20260803 · Antwort der Verwaltung · 19.03.2026 · Amt für Finanzsteuerung

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KI-Zusammenfassung

Kein sofortiger Wasserstoffbetrieb geplant

Ein unmittelbarer Betrieb des Kraftwerks mit Wasserstoff ab der Erstinbetriebnahme ist nicht vorgesehen. Stattdessen stellt der Wasserstoffbetrieb eine perspektivische Option dar, die im späteren Projektverlauf realisiert werden kann. Dies entspricht laut Verwaltung dem derzeitigen technologischen Entwicklungsstand sowie den regulatorischen Rahmenbedingungen für Wasserstoff im Kraftwerkssektor.

Das Kraftwerk wird zunächst auf den Betrieb mit einem konventionellen gasförmigen Energieträger ausgelegt, um eine sichere und wirtschaftliche Inbetriebnahme zu gewährleisten.

Erdgas aus Marktbeschaffung

Für die Anfangsphase ist vorgesehen, den Brennstoff marktseitig über die üblichen Beschaffungswege für Erdgas beziehungsweise vergleichbare konventionelle Gase zu beziehen. Die Möglichkeit eines längerfristigen Liefer- oder Rahmenvertrags wird im weiteren Projektverlauf geprüft, ist derzeit jedoch weder präferiert noch zwingend erforderlich.

"H₂-ready"-Design ohne sofortige Infrastruktur

Die Anlage wird in einem "H₂-ready"-Design geplant, sodass alle wesentlichen Voraussetzungen für eine spätere Umrüstung auf Wasserstoffbetrieb geschaffen werden. Dies umfasst die technische Vorbereitung von Komponenten und Schnittstellen für eine spätere Nachrüstung mit vertretbarem Aufwand.

Eine voll betriebsbereite H₂-Versorgungsinfrastruktur wird jedoch nicht bereits zur Erstinbetriebnahme erstellt, da hierfür sowohl externe Netzanbindungen als auch regulatorische und marktseitige Rahmenbedingungen erforderlich sind, die heute noch nicht final absehbar sind.

Zeitpunkt für Wasserstoffbetrieb ungewiss

Einen belastbaren Zeitpunkt für den ausschließlichen Wasserstoffbetrieb kann die Verwaltung nicht prognostizieren. Eine spätere Umstellung hängt von zwei externen Faktoren ab: den regulatorischen Vorgaben, die sich weiterhin in Entwicklung befinden, sowie der Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff mit einem verlässlichen und wirtschaftlichen Lieferpfad.

Erst wenn diese Faktoren verlässlich planbar sind, kann laut Verwaltung ein konkreter Zeitrahmen definiert werden.

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026