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Unterhaltsvorschuss in der Stadt Bochum – Entwicklung, Rückgriffquote und Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen

20260814 · Anfrage · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

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KI-Zusammenfassung

Steigende Kosten als Anlass für Anfrage

Als Begründung führt die AfD die steigenden Leistungsbeträge von bis zu 394 Euro monatlich pro Kind ab 2026 sowie wachsende Fallzahlen an. Angesichts der angespannten Haushaltslage bestehe ein "erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz", so die Fraktion.

Detaillierte Zahlen gefordert

Die Anfrage umfasst verschiedene Bereiche: Die AfD möchte wissen, wie viele Kinder in den letzten fünf Jahren Unterhaltsvorschuss bezogen haben, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen. Außerdem interessieren sich die Fragesteller für die Gesamtausgaben, den kommunalen Eigenanteil und die realisierten Rückforderungen samt Rückgriffquote.

Kontrolle und Durchsetzung im Fokus

Ein Schwerpunkt liegt auf der Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen. Gefragt wird nach abgelehnten Anträgen, nachträglich eingestellten Leistungen und Rückforderungen wegen falscher Angaben. Auch Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafanzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht sind Thema.

Staatsangehörigkeit und Bezugsdauer

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Anfrage der Staatsangehörigkeit der leistungsberechtigten Kinder sowie der durchschnittlichen Bezugsdauer. Dabei sollen die Fälle nach Bezugsdauer unter einem Jahr, zwischen einem und drei Jahren sowie über drei Jahre aufgeschlüsselt werden.

Die AfD-Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung durch die Stadtverwaltung. Unterzeichnet ist die Anfrage von Ratsherr Maik Klaus, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD.

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026