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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Mitte (Innenstadt) - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -

20260825 · Änderungsantrag · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

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KI-Zusammenfassung

Verkaufsöffnung von 13 bis 18 Uhr geplant

Der Änderungsantrag sieht vor, dass Geschäfte in einem definierten Bereich der Innenstadt am 26. April 2026 zwischen 13:00 und 18:00 Uhr öffnen dürfen. Dies soll im Zusammenhang mit der Veranstaltung "Maiabendfest" geschehen. Der genaue Geltungsbereich ist in einem beigefügten Stadtplan (Anlage 1 NEU) dargestellt, der Bestandteil der Verordnung werden soll.

Rechtliche Grundlage und Strafen

Die Verordnung stützt sich auf das Ladenöffnungsgesetz NRW und sieht vor, dass Verkaufsstellen nur dann geöffnet sein dürfen, wenn die entsprechende Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Bei Verstößen gegen die Regelung können Geldbußen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Inkrafttreten eine Woche nach Verkündung

Die ordnungsbehördliche Verordnung soll eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft treten, sofern der Rat dem Antrag zustimmt. Eine detaillierte Begründung will Fraktionsvorsitzender Karsten Herlitz mündlich in der Ratssitzung vortragen.

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026