Bebauungsplan Nr. 832 – Harpener Hellweg / Sheffield-Ring – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -
20260843 · Änderungsantrag · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Polizeipräsidium ja, Gewerbegebiet nein
Volt unterstützt grundsätzlich die Errichtung des neuen Polizeipräsidiums im Plangebiet. Die Fraktion begründet dies mit dem nicht zukunftssicher nutzbaren Bestandsgebäude am Bergbaumuseum. Ein Eingriff in Freiflächen sei für das Polizeipräsidium als Maßnahme im besonderen öffentlichen Interesse noch vertretbar.
Anders bewerten die Antragsteller jedoch das geplante Gewerbegebiet: "Der weitere beabsichtigte Eingriff in die Freifläche am Standort des neuen Polizeipräsidiums zur Realisierung eines Gewerbegebiets ist hingegen nicht zwingend notwendig", heißt es in der Begründung.
Alternative Gewerbeflächen verfügbar
Volt argumentiert, dass die Ansiedlung von Gewerbebetrieben auf vorgenutzten Flächen oder durch Aufstockungen und Nachverdichtungen in bestehenden Gewerbegebieten stadtweit möglich sei. Als Beispiel führen sie innovative Rahmenplanungen wie die Münchener Gewerbe- und Handwerkshöfe an. Durch Tiefgaragen oder in Baukörper integrierte Stellplätze könne die Flächeneffizienz weiter gesteigert werden.
Ziele des geänderten Bebauungsplans
Der Änderungsantrag sieht folgende Ziele für den Bebauungsplan vor:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Polizeipräsidium einschließlich Erschließung über den Harpener Hellweg
Sicherung der östlich gelegenen Waldfläche und Aufforstung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen zum Waldausgleich
Sicherung einer Grünverbindung zwischen den Bauflächen und der südlich angrenzenden Siedlung
Sicherung einer Grünfläche östlich des neuen Polizeipräsidiums
Die Stadt könnte die als private Grünflächen festgesetzten Bereiche ankaufen und damit dauerhaft erhalten, schlägt Volt vor.