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Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen - Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und Grüne -

20260882 · Änderungsantrag · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

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KI-Zusammenfassung

Einheitliche Regelung für Abstimmungsverfahren

Die drei Fraktionen "Die SPD im Rat", die CDU-Ratsfraktion und "Die Grünen im Rat" haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung eingereicht. Der Antrag sieht vor, dass sowohl für namentliche als auch für geheime Abstimmungen künftig dieselbe Voraussetzung gelten soll: mindestens ein Fünftel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder muss den jeweiligen Antrag stellen.

Änderung von Paragraf 10 der Geschäftsordnung

Die geplante Änderung betrifft Paragraf 10 Absatz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Bisher waren offenbar unterschiedliche Regelungen für die beiden Abstimmungsverfahren vorgesehen.

Mündliche Begründung angekündigt

Eine schriftliche Begründung für den Änderungsantrag haben die Fraktionen nicht vorgelegt. Stattdessen ist eine mündliche Begründung in der Ratssitzung am 19. März 2026 vorgesehen.

Der Antrag wurde von Dr. Peter Reinirkens für die SPD-Fraktion, Karsten Herlitz als CDU-Fraktionsvorsitzender sowie Vicki Marschall und Sebastian Pewny für die Grünen-Fraktion unterzeichnet.

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026