Vergabe eines Grundstücks an der Ostparkallee zum Höchstgebot
20260898 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 11.06.2026 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
▶ KI-Zusammenfassung
Gescheiterte Bestgebotsverfahren
Das erste Bestgebotsverfahren im Jahr 2021 brachte zunächst einen Interessenten hervor, der jedoch Ende 2022 seine Bewerbung zurückzog. Auch alle nachgerückten Bewerber sahen keine Umsetzbarkeit, sodass das Verfahren im Juni 2024 ohne Vertragsabschluss beendet wurde. Ein zweites, überarbeitetes Bestgebotsverfahren im Jahr 2025 blieb völlig ohne Bewerbungen.
Wechsel zum Höchstgebotsverfahren
Die Verwaltung führt das Scheitern auf die gesamtwirtschaftliche Situation der Immobilienbranche zurück, die mittlerweile auch Auswirkungen auf die Neubautätigkeit in Bochum habe. Das geplante Höchstgebotsverfahren soll die Komplexität der Bewerbung reduzieren und dadurch für ein breiteres Bewerberfeld sorgen.
Anders als beim Bestgebotsverfahren müssen Interessierte zunächst nur ein Gebot abgeben. Erst nach dem Zuschlag an den Höchstbietenden wird unter Begleitung der Verwaltung ein Bebauungskonzept ausgearbeitet. Der Kaufvertrag wird erst nach Genehmigung des Bauantrags unterzeichnet.
Grundstücksdaten und Bebauung
Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan 900 „Quartier Feldmark" und soll für zwei fünfgeschossige Stadtvillen mit freifinanziertem Wohnraum genutzt werden. Das Mindestgebot von 897.000 Euro basiert auf einem Bodenrichtwert von 460 Euro pro Quadratmeter.
Beratungsverfahren
Der Beschlussvorschlag durchläuft zunächst eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026, dann eine Vorberatung im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026. Die finale Entscheidung soll der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 treffen.