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Zuschussantrag Alevitisches Kultur- und Cemhaus Bochum und Umgebung gem e. V.

20260922 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 23.04.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I

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KI-Zusammenfassung

Antrag auf bezirkliche Förderung

Das Alevitische Kultur- und Cemhaus Bochum und Umgebung gem. e.V. hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für seinen Tag der offenen Tür gestellt. Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung, den beantragten Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren.

Rechtliche Grundlage und Verfahren

Der Zuschussantrag basiert auf der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie den städtischen Zuwendungsrichtlinien. Nach § 3 der bezirklichen Zuschussrichtlinie können Zuwendungen für Veranstaltungen gewährt werden.

Die Bezirksverwaltungsstelle soll bei einer Bewilligung den Zuschuss auszahlen und nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel prüfen.

Verwendungsnachweis erforderlich

Der Verein muss die Verwendung des Zuschusses und die tatsächlich entstandenen Kosten nach der Veranstaltung durch einen Verwendungsnachweis belegen. Dazu gehören Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen.

Sollte der geförderte Zweck nicht verfolgt oder die Zuwendung zweckwidrig verwendet werden, kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Entscheidung der Bezirksvertretung

Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 23. April 2026 über den Zuschussantrag entscheiden. Die Gewährung liegt im Ermessen des Gremiums.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (5. Sitzung)
23.04.2026