Wahl der/des 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeister*in der Bezirksvertretung Bochum‑Ost gemäß § 67 Abs. 2 Satz 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
20260938 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 06.05.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Ost IV
▶ KI-Zusammenfassung
Mandat niedergelegt
Dr. Stefan van der Hoek hat sein Mandat in der Bezirksvertretung Bochum-Ost mit Wirkung zum 5. März 2026 niedergelegt. Damit ist das Amt des ersten stellvertretenden Bezirksbürgermeisters in der Bezirksvertretung Bochum-Ost vakant geworden.
Rechtliche Grundlage für Neuwahl
Gemäß § 67 Absatz 2 Satz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen muss für den Rest der Wahlperiode ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin durch Wahl bestimmt werden. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung, wie es § 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Wahlen in kommunalen Gremien vorsieht.
Wahlvorschläge durch Fraktionen
Wahlvorschläge können durch die Fraktionen der Bezirksvertretung Bochum-Ost eingereicht werden. Die Bezirksvertretung wird am 6. Mai 2026 über die Nachfolge entscheiden.
Keine finanziellen Auswirkungen
Die Durchführung der Wahl verursacht nach Angaben der Verwaltung keine zusätzlichen Kosten. Es entstehen weder unmittelbarer Mittelbedarf noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.