Antrag auf Zuwendung der Werbegemeinschaft Wattenscheid zum Sommerfest WAT 609
20260951 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.04.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
▶ KI-Zusammenfassung
Förderung aus Kulturtopf
Die Verwaltung schlägt vor, der Werbegemeinschaft Wattenscheid eine einmalige Zuwendung von 5.000 Euro für die Durchführung des Sommerfests WAT 609 zu gewähren. Die Mittel stammen aus der Produktgruppe 1122 "Bezirksverwaltung Wattenscheid – Aktionen des Bezirks II".
Die Grundlage für die Förderung bildet ein Beschluss der Bezirksvertretung Wattenscheid vom 10. September 2024. Damals wurde ein Kulturtopf für Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen in Höhe von 40.000 Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 eingerichtet.
Höchstförderung ausgeschöpft
Die maximale Förderung liegt bei 5.000 Euro je Veranstaltung. Das Sommerfest WAT 609 ist als förderfähige Veranstaltung anerkannt, weshalb die Werbegemeinschaft den vollen Höchstbetrag erhalten kann.
Verwendungsnachweis erforderlich
Als Nachweis für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel fordert die Verwaltung einen einfachen Verwendungsnachweis in Form von Rechnungs- oder Quittungskopien. Jährliche Folgekosten entstehen durch die einmalige Zuwendung nicht.