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Streuobstwiesen und Wildblumenwiesen auf Friedhöfen

20260980 · Antrag · 23.04.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I

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KI-Zusammenfassung

Prüfung für vier Friedhöfe beantragt

Die Verwaltung soll prüfen, ob auf den Friedhöfen Grumme, Hamme, Hordel und Riemke entsprechende Flächen eingerichtet werden können. Sollte die aktuelle Friedhofssatzung solche Nutzungen ausschließen, regen die Antragsteller eine räumliche Anpassung der Satzung an.

Für die Umsetzung stellt der Bezirk Mitte Mittel aus der Nachhaltigkeitsstrategie in Höhe von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung.

Verändertes Bestattungsverhalten schafft Spielräume

Die Begründung verweist auf den grundlegenden Wandel im Bestattungswesen der vergangenen Jahrzehnte. Große Friedhofsbereiche seien zu parkähnlichen Grünflächen geworden, die weit über die ursprüngliche Friedhofsnutzung hinaus genutzt würden.

Als Beispiel nennen die Antragsteller den Friedhof Hamme, wo im Kernbereich nur noch bis maximal 2081 Belegungsrechte existieren. Gleichzeitig betonen sie, dass ein Friedhof eine Stätte der Ruhe für Trauernde bleiben müsse und der Bestattungsritus aus Pietätsgründen nicht ausgehöhlt werden dürfe.

Bisherige Pläne scheiterten an Friedhofssatzung

Frühere Versuche, die veränderte Nutzung umzusetzen, seien an der bestehenden Friedhofssatzung gescheitert. So könnten beispielsweise bespielbare Elemente für alle Altersklassen oder Aufenthaltsflächen abseits der aktiven Friedhofsflächen nicht realisiert werden.

Die Fraktionen sehen in Obstbäumen eine Möglichkeit, die Wertigkeit von Grünflächen zu steigern und die Biodiversität zu stärken. Das Friedhofsentwicklungskonzept für den Friedhof Grumme nenne bereits weitere Möglichkeiten einer alternativen und naturnahen Nutzung.

Der Antrag wird in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026 behandelt.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (5. Sitzung)
23.04.2026