Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts an der "Grabelohstraße" mit Anpassung der Erbbaurechtskonditionen
20261025 · Mitteilung der Verwaltung · 11.06.2026 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
▶ KI-Zusammenfassung
Umnutzung nach Schließung der Pflegeeinrichtung
Das städtische Grundstück an der Grabelohstraße 31 in Bochum-Langendreer ist mit dem ehemaligen Alten- und Pflegeheim „Haus an der Grabelohstraße" bebaut. Nach der Schließung der Einrichtung möchte der aktuelle Erbbaurechtsnehmer seine Rechte an einen neuen Investor übertragen.
Der zukünftige Erbbaurechtsnehmer plant einen Umbau der bestehenden Gebäude zu Studierenden- und Auszubildendenwohnungen. Die Verwaltung befürwortet dieses Vorhaben und empfiehlt den politischen Gremien die Zustimmung zur Rechteübertragung.
Anpassungen der Vertragsbedingungen
Mit der Übertragung des Erbbaurechts sind mehrere Vertragsanpassungen verbunden:
Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts
Anpassung des Erbbauzinses an aktuelle Marktbedingungen
Änderung der Nutzungsbestimmungen von Pflegeheim zu Studierendenwohnen
Das betroffene Grundstück umfasst eine Fläche von 10.559 Quadratmetern. Die Stadt Bochum bleibt weiterhin Eigentümerin des Bodens.
Beratung in den Gremien
Die Angelegenheit wird zunächst in der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 6. Mai 2026 zur Kenntnis gebracht. Anschließend befassen sich der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni mit der Vorlage.
Die endgültige Beschlussfassung erfolgt nach den Vorgaben der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um Datenschutz und Geheimhaltungsbelange zu wahren.