Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen im Bochumer Stadtgebiet: Ausweisung von Flächen, auf denen das Grillen künftig untersagt werden soll, sowie Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in besonders frequentierten bzw. belasteten Anlagen durch die Bezirksvertretungen - Änderungsantrag der Bezirksfraktionen SPD, Grüne und Linke -
20261075 · Antrag · 23.04.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
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Bestehende Regelung soll beibehalten werden
Die drei Fraktionen fordern, dass die aktuelle Regelung des § 17 Absatz 7 der Bochumer Sicherheitsverordnung vom 5. Juni 2025 weiterhin Bestand haben soll. Diese Regelung koppelt Grillverbote an den Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes.
Nach Ansicht der Antragsteller hat sich diese Regelung im Sommer 2025 bewährt. Sie sei "klar und deutlich kommuniziert" und werde durch den Deutschen Wetterdienst unabhängig festgelegt. Zudem könnten sowohl Anwohner als auch das kommunale Ordnungsamt die Regelungen einsehen und kontrollieren.
Parallele Nutzung verschiedener Gruppen im Fokus
In ihrer Begründung betonen die Fraktionen, dass Grünanlagen für die Bevölkerung vielfältige Funktionen erfüllen - als Erholungszone für Fußgänger, Radfahrer, Einzelpersonen, Gruppen und Hundebesitzer. Diese Anlagen seien "frei und unkommerziell für jede Bochumerin und jeden Bochumer nutz- und erlebbar" und nicht einer einzelnen Gruppe vorbehalten.
Die uneingeschränkte Nutzung verschiedener Gruppen führe dazu, dass weder ein generelles Grillverbot noch das Ausweisen von Grillzonen zielführend sei. Stattdessen müsse eine parallele Nutzung möglich sein.
Kritik an anderen Regelungsansätzen
Die Antragsteller argumentieren, dass andere Regelungen in den vergangenen Jahren nicht kontrollierbar gewesen seien und für die Bevölkerung nicht klar erkennbar waren. Der Graslandfeuerindex hingegen stelle auf die Grünflächen als Naturraum ab und berücksichtige die Brandgefahr bei heißen, sonnigen und trockenen Sommertagen.
Zudem bevorzuge oder benachteilige diese Regelung keine einzelnen Interessensgruppen. Die Fraktionen weisen auch darauf hin, dass unabhängig von Grillkonzepten andere Probleme wie zugeparkte Kreuzungen, Missachtung der Straßenverkehrsordnung und das Befahren von Grünanlagen bestehen, deren Ahndung eine permanente Aufgabe der Stadtverwaltung sei.
Flexibilität für künftige Anpassungen
Sollte sich trotz des Beibehaltens der aktuellen Regelung weiterer Nachsteuerungsbedarf ergeben, könne situationsbedingt darauf reagiert werden. Eine Änderung der gültigen Regelungen sei aber aktuell nicht erkennbar, so die Fraktionen.
Der Änderungsantrag ist von den Fraktionsvorsitzenden David Schnell (SPD), Karsten Finke (Grüne) und Ida Paul (Die Linke) unterzeichnet und richtet sich an Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke.