Widmung der Straße „Untere Heidestraße“
20251861 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.05.2026 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
Rechtliche Grundlage und Verfahren
Die Widmung erfolgt nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW. Die betroffenen Flächen liegen in der Gemarkung Hamme, Flur 1, auf den Flurstücken 1957 und 2071 (jeweils teilweise) und sind bereits Eigentum der Stadt Bochum.
Beratungsweg durch die Gremien
Der Antrag durchläuft ein zweistufiges Verfahren: Zunächst findet am 5. März 2026 eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte statt. Die endgültige Entscheidung trifft der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur in seiner Sitzung am 25. März 2026.
Technische Details
Die zu widmende Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot markiert dargestellt. Angaben zu finanziellen Auswirkungen, Folgelasten oder klimarelevanten Aspekten bleiben in der Vorlage unausgefüllt.