Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen in die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK)
20252546 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.02.2026 · Gesundheitsamt
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Alle Ratsfraktionen haben Entsendungsrecht
Gemäß § 6 der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) hat jede im Rat vertretene Fraktion das Recht, einen Vertreter in dieses Gremium zu entsenden. Betroffen sind die Fraktionen SPD, CDU, AfD, Die Grünen und Die Linke.
Die Verwaltung hat eine entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 28. Januar 2026 vorbereitet. Die endgültige Entscheidung über die Entsendungen soll der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar treffen.
Aufgaben der Kommunalen Gesundheitskonferenz
Die Kommunale Gesundheitskonferenz wurde gemäß § 22 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) gebildet. Sie dient der Beratung über gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene und gibt bei Bedarf Empfehlungen ab.
Darüber hinaus wirkt die Kommunale Gesundheitskonferenz an der Gesundheitsberichterstattung mit. Die Beschlussvorlage enthält noch keine konkreten Namen für die zu entsendenden Vertreter - diese müssen von den Fraktionen noch benannt werden.
Beschlussvorlage zur Entsendung in die Kommunale Gesundheitskonferenz