Übernahme von Ausfallbürgschaften zu Gunsten einer Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut
20252643 · Mitteilung der Verwaltung · 05.02.2026 · Amt für Finanzsteuerung
▶ KI-Zusammenfassung
Investition in bestehende Sporteinrichtung
Eine Gesellschaft, an der die Stadt sowohl unmittelbar als auch mittelbar beteiligt ist, plant umfangreiche Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Sporteinrichtung. Das Projekt umfasst Umbau, Grundmodernisierung und Erweiterung der Anlage. Die Finanzierung soll durch Darlehen eines Kreditinstituts erfolgen.
Städtisches Interesse an der Maßnahme
Im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung hat die Stadt ein unmittelbares eigenes Interesse an den geplanten Investitionen. Das Kreditinstitut macht die Darlehensgewährung davon abhängig, dass die Stadt Ausfallbürgschaften in Höhe der Darlehenssummen übernimmt.
Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die eigentliche Beschlussvorlage (Nr. 20252640) wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Grund hierfür sind finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen der Gesellschaft und des Kreditinstituts, deren Veröffentlichung zu finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen führen könnte.
Gremienlauf
Die Angelegenheit durchläuft mehrere städtische Gremien: zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar 2026, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026 und schließlich den Rat am 5. Februar 2026. Alle Gremien erhalten die Vorlage zur Kenntnisnahme.