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Bildung des Wahlausschusses der Stadt Bochum

20252719 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.02.2026 · Amt für Bürgerservice

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KI-Zusammenfassung

Aufgaben des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss übernimmt zentrale Aufgaben bei der Durchführung von Wahlen. Dazu gehören die Einteilung des Wahlgebiets in Gemeindewahlbezirke, die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter führt kraft Gesetzes den Vorsitz im Ausschuss.

Zusammensetzung und Wahlverfahren

Die Verwaltung schlägt vor, wie bereits bei vergangenen Kommunalwahlen die maximale Anzahl von zehn Beisitzern zu wählen. Wählbar sind nicht nur Ratsmitglieder, sondern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die zum Rat wählbar sind. Allerdings darf deren Zahl die der Ratsmitglieder nicht übersteigen.

Für jeden Beisitzer soll eine persönliche Stellvertretung gewählt werden. Wahlbewerber für Ratsmandate und Vertrauenspersonen können grundsätzlich in den Wahlausschuss gewählt werden - ausgenommen sind lediglich Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt.

Beratungen

Rat (4. Sitzung)
05.02.2026
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
28.01.2026