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Vorfälle mit diskriminierendem Hintergrund an Bochumer Bildungseinrichtungen

20252744 · Antwort der Verwaltung · 05.02.2026 · Schulverwaltungsamt

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KI-Zusammenfassung

Verwaltung verweist auf Zuständigkeit des Landes

Das Schulverwaltungsamt unter Stephan Heimrath erteilte der Anfrage eine Absage. Die Begründung: Als Schulträger sei die Stadt ausschließlich für „äußere Schulangelegenheiten" wie Gebäude und Ausstattung zuständig. Sämtliche gestellten Fragen beträfen jedoch „innere Schulangelegenheiten" – und damit den Zuständigkeitsbereich des Landes NRW.

Bezirksregierung und Schulamt als Ansprechpartner genannt

Für weiterführende Schulen sei die obere Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg zuständig, für Grund-, Haupt- und Förderschulen das Schulamt als untere Schulaufsichtsbehörde. Entsprechende Anfragen müssten an diese Behörden gerichtet werden.

Die Vorlage durchläuft nun den Ausschuss für Schule und Bildung am 14. Januar sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar, bevor sie am 5. Februar im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

Beratungen

Rat (4. Sitzung)
05.02.2026
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
28.01.2026
Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung)
14.01.2026