Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid-Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Gesundes Wattenscheid (ISEK WAT 2025) - Maßnahmen-Steckbriefe
20252757 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.03.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
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Intervention bei verfallenden Gebäuden
Die erste Maßnahme zielt auf leerstehende und teilweise verfallende Gebäude in der Wattenscheider Innenstadt ab. Diese befinden sich oft in städtebaulich exponierten Lagen und wirken sich negativ auf den Erneuerungsprozess aus. Viele stehen zusätzlich unter Denkmalschutz.
Da intensive Gespräche mit Eigentümern nicht immer erfolgreich waren, erwägt die Stadt den Einsatz städtebaulicher Gebote nach dem Baugesetzbuch. Diese können private Eigentümer zu Instandsetzungen und Modernisierungen auf eigene Kosten verpflichten. Die dabei entstehenden unrentierlichen Kosten trägt die Kommune und sollen über Städtebaufördermittel finanziert werden.
Aufwertung der Friedrich-Ebert-Straße
Der Umbau der Friedrich-Ebert-Straße ist bereits Teil des 2025 beschlossenen KRIS-Programms. Da sich das Stadterneuerungsgebiet teilweise mit dem KRIS-Betrachtungsraum überlagert, sollen nun zusätzliche gestalterische Elemente über die Städtebauförderung finanziert werden.
Während die technische Infrastruktur über KRIS und Nahmobilitätsprogramme gefördert wird, können städtebauliche Qualitätsmerkmale wie Sitzgelegenheiten und gestaltende Bepflanzungen nur begrenzt darüber finanziert werden. Der städtebauliche Mehraufwand soll daher zusätzlich über Städtebaufördermittel abgedeckt werden.
Finanzierung und Zeitplan
Für die Problemimmobilien sind förderfähige Gesamtkosten von 1,18 Millionen Euro geplant, für die Friedrich-Ebert-Straße 1,905 Millionen Euro. Beide Projekte sollen zu 70 Prozent durch Städtebaufördermittel finanziert werden.
Die Beratungen beginnen am 3. März 2026 in der Bezirksvertretung Wattenscheid und dem Planungsausschuss. Die finale Entscheidung fällt am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.