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Wahl eines Mitgliedes für den Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde hier: Vertreter des Fischereiverbandes NRW e.V.

20252783 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.02.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt

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KI-Zusammenfassung

Nachträgliche Wahl erforderlich

Bei der Neuwahl des Naturschutzbeirats am 18. Dezember 2025 blieb ein Platz unbesetzt: Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V. hatte zunächst keinen Kandidaten vorgeschlagen. Inzwischen hat der Verband Christian Edler als ordentliches Mitglied benannt.

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 28. Januar 2026 vorberaten, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.

Gesetzlicher Rahmen

Nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW besteht der Naturschutzbeirat aus 16 Mitgliedern verschiedener Verbände und Organisationen. Der Fischereiverband NRW ist dabei ausdrücklich vorschlagsberechtigt und stellt einen der elf vorgeschriebenen Vertreter.

Eigentlich soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern vorliegen. Da es sich jedoch um eine "abgeminderte Soll-Vorschrift" handelt, ist die Wahl auch mit nur einem Kandidaten möglich.

Aufgaben des Naturschutzbeirats

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde wirkt beim Schutz, der Pflege und Entwicklung der Landschaft mit. Er unterbreitet Vorschläge und Anregungen, vermittelt der Öffentlichkeit die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege und wirkt bei Fehlentwicklungen entgegen.

Die 16 Mitglieder vertreten verschiedene Umwelt-, Land- und Forstwirtschafts-, Jagd-, Fischerei-, Sport- und Imkerverbände. Sie arbeiten ehrenamtlich und werden vor allen wichtigen Entscheidungen der Naturschutzbehörde angehört.

Beratungen

Rat (4. Sitzung)
05.02.2026
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
28.01.2026