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Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) - Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm (Altschuldenentlastung von Liquiditätskrediten) hier: Bewilligung

20260025 · Mitteilung der Verwaltung · 05.02.2026 · Amt für Finanzsteuerung

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KI-Zusammenfassung

Bewilligungsbescheid bestätigt Entschuldung

Mit Bescheid vom 23. Dezember 2025 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Umfang der Schuldenübernahme durch das Land NRW festgesetzt. Die bewilligte Summe liegt damit rund vier Millionen Euro über der ursprünglich geschätzten Entlastung von 132,5 Millionen Euro, die bei der Antragstellung im Juli 2025 prognostiziert worden war.

Komplexe Berechnung der übermäßigen Verschuldung

Grundlage für die Entschuldung bilden die Liquiditätskredite zum Stichtag 31. Dezember 2023. Von den ursprünglich 544,7 Millionen Euro Liquiditätskrediten wurden zunächst investive Anteile in Höhe von 175,5 Millionen Euro abgezogen. Nach Abzug des kommunalen Eigenanteils von 100 Euro je Einwohner (36,6 Millionen Euro) ergaben sich übermäßige Liquiditätskredite von 332,5 Millionen Euro.

Das Land übernimmt davon 41,055 Prozent, was der sogenannten Mindestentschuldung entspricht. Eine zusätzliche Spitzenentschuldung greift bei der Stadt nicht, da die verbleibende Pro-Kopf-Verschuldung unter 1.500 Euro je Einwohner liegt.

Umsetzung bis Ende 2026

Die tatsächliche Schuldenübernahme erfolgt durch einen Schuldnerwechsel bei verschiedenen Liquiditätskrediten. Das zuständige Finanzministerium wird die festgesetzten Beträge bis spätestens zum 31. Dezember 2026 in Abstimmung mit dem städtischen Amt für Finanzsteuerung ablösen. Bis zur tatsächlichen Übernahme verbleiben Zins- und Tilgungspflichten bei der Stadt.

Die jährlichen Einsparungen von geschätzt 2,8 Millionen Euro werden anteilig ab 2026 beziehungsweise 2027 wirksam und fließen in die Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft ein. Sie dienen zur Erreichung des im Haushalt eingeplanten globalen Minderaufwandes.

Strukturelle Probleme bleiben bestehen

Trotz der Altschuldenentlastung weist die Verwaltung auf die weiterhin ansteigende strukturelle Unterfinanzierung der Städte hin. Neben der einmaligen Entschuldung sei eine wesentliche Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung durch Bund und Land erforderlich, um dem bereits begonnenen Anstieg der Liquiditätskredite entgegenzuwirken.

Die Mitteilung wird am 28. Januar 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und am 5. Februar 2026 im Rat zur Kenntnis gebracht.

Beratungen

Rat (4. Sitzung)
05.02.2026
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
28.01.2026