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Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023

20260076 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.02.2026 · Amt für Finanzsteuerung

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KI-Zusammenfassung

Jahresfehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

Der von der örtlichen Rechnungsprüfung geprüfte Jahresabschluss 2023 des Sondervermögens Grundstücksentwicklung weist bei einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 177.532,60 Euro aus. Dieser soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

Die Verwaltung legt dem Rat die Beschlussfassung über den Jahresabschluss vor. Zuvor wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026 in einer Vorberatung über die Vorlage diskutieren.

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) angewendet.

Entlastung des Ausschusses

Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll für das Wirtschaftsjahr 2023 entlastet werden. Dieser hatte bereits vorbehaltlich der Ratsentscheidung die Betriebsleitung des Sondervermögens für das Jahr 2023 entlastet.

Beratungen

Rat (4. Sitzung)
05.02.2026
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
28.01.2026